Sprecher*innen
Die Sprecher*innen sprechen für den Verein nach außen und leiten den Verein.
Daria Majewski
Pronomen: sie/ihr
Sprecherin des LSQpRT
Marcel Dörrer
Pronomen: er/ihn
Sprecher des LSQpRT
Mika Taube
Pronomen: keine
Sprecher*in des LSQpRT
Geschäftsordnung der Sprecher*innen
Nachfolgende Geschäftsordnung regelt die Arbeits- und Verfahrensweise der Sprecher*innen/des Vorstands gemäß § 6 der Satzung.
Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch die Sprecher*innen/den Vorstand geändert oder aufgehoben werden.
(1) Sprecher*innen/Vorstandssitzungen finden regelmäßig mindestens 4-mal im Jahr vor den Sitzungen der Mitgliederversammlung statt.
(2) Die Sprecher*innen/Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen Sprecher*innen-/Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest.
(1) Die Tagesordnung wird gemeinschaftlich im Vorfeld der Sprecher*innen-/Vorstandssitzungen digital zusammengetragen und aufgestellt.
(2) Die Tagesordnung hat alle Anträge der Sprecher*innen/Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis 7 Tage vor der Sitzung eingetragen wurden. Dringlichkeitsanträge bleiben von der Frist unberührt und sind jederzeit möglich.
(3) Die Tagesordnung ist den Sprecher*innen/Vorstandsmitgliedern 6 Tage vor dem Sitzungstermin textlich mitzuteilen.N
(1) Die Sitzungen der Sprecher*innen/des Vorstandes sind nicht öffentlich.
(2) Die Sprecher*innen/der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
(3) Die im Rahmen der Sprecher*innen-/Vorstandssitzung beratenen „Gegenstände“, sind vertraulich zu behandeln.
(4) Ergebnisse der Sitzungen, die für die Mitglieder des Vereins (oder einzelne Abteilungen) relevant sind, dürfen mit Beschluss des Vorstandes kommuniziert werden.
(1) Die Sitzungen der Sprecher*innen/des Vorstands werden von einer Person der Sprecher*innen/des Vorstands rotierend geleitet.
(2) Die wesentlichen Punkte der Sitzungen der Sprecher*innen/des Vorstandes werden in Ergebissprotokollen festgehalten. Die Protokolle werden ebenfalls in einem rotierenden Prinzip verfasst und sind in der Cloud anzulegen.
(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Sprecher*innen/Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.
(1) Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte sowie Dringlichkeitsanträge.
(1) Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Sprecher*innen/Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
(2) Abstimmungen erfolgen in der Regel offen per Handzeichen.
(3) Die Sprecher*innen/Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt.
(4) Im Einzelfall kann die Beschlussfassung über einzelne Gegenstände im Umlaufverfahren digital erfolgen. Es gelten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, die Bestimmungen der Satzung. Dabei wird eine Frist zur Zustimmung zu einer Beschlussvorlage im Einzelfall festgelegt. Die Frist muss mindestens 5 Tage ab Zugang des Umlaufbeschlusses betragen.
In internen Abstimmungen des Vorstandes (Sprecher*innen) werden kooptierte Mitglieder, wie gewählte Mitglieder behandelt.
Die vorliegende Geschäftsordnung wurde am 17.04.2025 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 17.04.2025 in Kraft.