Struktur
Der Lesben-, Schwulen- und Queerpolitische Runde Tisch Sachsen-Anhalt (LSQpRT) ist als Verein organisiert und verfügt über eine klare Struktur zur Entscheidungsfindung und Umsetzung seiner Ziele.
- Mitglied werden können Vereine, Verbände und Initiativen, die die Ziele des LSQpRT unterstützen
- Parteien und politische Akteur*innen können einen Mitglieder-Gaststatus erhalten, der Rederecht, aber kein Stimmrecht umfasst
- Die Mitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen
a) Mitgliederversammlung
- Oberstes Beschlussorgan des Vereins
- Besteht aus den Mitgliedern des LSQpRT
- Tagt mindestens viermal jährlich und kann auch virtuell stattfinden
- Verantwortlich für die Wahl des Vorstands (Sprecher*innen), die Festlegung der Vereinsarbeit, die Satzungsänderungen und die Entlastung des Vorstands (Sprecher*innen)
- Jedes Mitglied hat eine Stimme, die durch maximal zwei Delegierte vertreten wird
- Kann Arbeitsgruppen und Ausschüsse einrichten
b) Vorstand (Sprecher*innen)
- Besteht aus mindestens zwei und maximal drei gleichberechtigten Sprecher*innen
- Die Sprecher*innen werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt
- Die Besetzung soll geschlechterdivers sein (mindestens eine Person soll sich dem weiblichen und eine dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, nicht-binäre Personen können eine dieser Optionen ersetzen)
- Vertritt den LSQpRT nach außen und ist für die operative Leitung zuständig
- Kann Themen an Mitglieder delegieren
a) Arbeitsgruppen
- Können temporär von der Mitgliederversammlung eingesetzt werden
- Bearbeiten spezifische Themen mit einer klar definierten Aufgabe und zeitlichen Begrenzung
- Eine*r der Sprecher*innen leitet die Arbeitsgruppe oder delegiert diese Aufgabe an ein anderes Mitglied
- Externe Expert*innen können nach Zustimmung der Arbeitsgruppenmitglieder hinzugezogen werden
b) Ausschüsse
- Werden durch die Mitgliederversammlung für eine Legislaturperiode (2 Jahre) eingerichtet
- Bearbeiten strategische und langfristige Themen des Vereins
- Arbeiten inhaltlich der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand in Form von Beschlussempfehlungen zu
- Bestehen aus mindestens drei gewählten Mitgliedern (maximal eine Person pro Mitgliedsorganisation)
- Haben einen Vorsitz und eine Stellvertretung
- Gegenwärtig haben wir folgende Ausschüsse:
– 1. TIN* – Vorsitz: Daria Kinga Majewski, Stv: Mika Taube
– 2. Familie, Kinder und Jugend – Vorsitz: Mika Taube, Stv: Daria Kinga Majewski
– 3. Zusammenarbeit/Community – Vorsitz: Gabriel Rücker, Stv: Ole Wittkamp
– 4. Bildung – Vorsitz: Andreas Bösener, Stv: Bianca Zelisinski
– 5. Gesundheit – Vorsitz: Sven Warminsky, Stv: Andreas Bösener
– 6. Demokratiearbeit/Antidiskriminierung – Vorsitz: Elke Prinz, Stv: Gabriel Rücker
- Die Mitgliederversammlung trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, außer bei Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung (drei Viertel der Stimmen erforderlich)
- Der Vorstand führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und kann in dringenden Fällen eigenständig Entscheidungen treffen
- Arbeitsgruppen und Ausschüsse haben keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern legen Beschlussvorlagen der Mitgliederversammlung vor