Struktur

Der Lesben-, Schwulen- und Queerpolitische Runde Tisch Sachsen-Anhalt (LSQpRT) ist als Verein organisiert und verfügt über eine klare Struktur zur Entscheidungsfindung und Umsetzung seiner Ziele.

1.⁠ ⁠Mitgliedschaft
  • ⁠Mitglied werden können Vereine, Verbände und Initiativen, die die Ziele des LSQpRT unterstützen
  • Parteien und politische Akteur*innen können einen Mitglieder-Gaststatus erhalten, der Rederecht, aber kein Stimmrecht umfasst
  • ⁠Die Mitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen
2.⁠ ⁠Organe des LSQpRT

a) Mitgliederversammlung

  • Oberstes Beschlussorgan des Vereins
  • Besteht aus den Mitgliedern des LSQpRT
  • Tagt mindestens viermal jährlich und kann auch virtuell stattfinden
  • Verantwortlich für die Wahl des Vorstands (Sprecher*innen), die Festlegung der Vereinsarbeit, die Satzungsänderungen und die Entlastung des Vorstands (Sprecher*innen)
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme, die durch maximal zwei Delegierte vertreten wird
  • Kann Arbeitsgruppen und Ausschüsse einrichten

b) Vorstand (Sprecher*innen)

  • Besteht aus mindestens zwei und maximal drei gleichberechtigten Sprecher*innen
  • Die Sprecher*innen werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt
  • Die Besetzung soll geschlechterdivers sein (mindestens eine Person soll sich dem weiblichen und eine dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, nicht-binäre Personen können eine dieser Optionen ersetzen)
  • Vertritt den LSQpRT nach außen und ist für die operative Leitung zuständig
  • Kann Themen an Mitglieder delegieren
3.⁠ ⁠Arbeitsgruppen und Ausschüsse

a) Arbeitsgruppen

  • Können temporär von der Mitgliederversammlung eingesetzt werden
  • Bearbeiten spezifische Themen mit einer klar definierten Aufgabe und zeitlichen Begrenzung
  • Eine*r der Sprecher*innen leitet die Arbeitsgruppe oder delegiert diese Aufgabe an ein anderes Mitglied
  • Externe Expert*innen können nach Zustimmung der Arbeitsgruppenmitglieder hinzugezogen werden

b) Ausschüsse

  • Werden durch die Mitgliederversammlung für eine Legislaturperiode (2 Jahre) eingerichtet
  • Bearbeiten strategische und langfristige Themen des Vereins
  • Arbeiten inhaltlich der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand in Form von Beschlussempfehlungen zu
  • Bestehen aus mindestens drei gewählten Mitgliedern (maximal eine Person pro Mitgliedsorganisation)
  • Haben einen Vorsitz und eine Stellvertretung
  • ⁠Gegenwärtig haben wir folgende Ausschüsse:

– 1.⁠ ⁠TIN* – Vorsitz: Daria Kinga Majewski, Stv: Mika Taube
– 2.⁠ ⁠Familie, Kinder und Jugend – Vorsitz: Mika Taube, Stv: Daria Kinga Majewski
– 3.⁠ ⁠Zusammenarbeit/Community – Vorsitz: Gabriel Rücker, Stv: Ole Wittkamp
– 4.⁠ ⁠Bildung – Vorsitz: Andreas Bösener, Stv: Bianca Zelisinski
– 5.⁠ ⁠Gesundheit – Vorsitz: Sven Warminsky, Stv: Andreas Bösener
– 6.⁠ ⁠Demokratiearbeit/Antidiskriminierung – Vorsitz: Elke Prinz, Stv: Gabriel Rücker

4.⁠ ⁠Entscheidungsprozesse
  • Die Mitgliederversammlung trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, außer bei Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung (drei Viertel der Stimmen erforderlich)
  • ⁠Der Vorstand führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und kann in dringenden Fällen eigenständig Entscheidungen treffen
  • Arbeitsgruppen und Ausschüsse haben keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern legen Beschlussvorlagen der Mitgliederversammlung vor