LSQpRT veröffentlicht Antworten von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE – CDU hat nicht geantwortet

Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Der Lesben-, Schwulen- und Queerpolitische Runde Tisch Sachsen-Anhalt (LSQpRT) hat die Parteien im Vorfeld zu zentralen queerpolitischen Themen befragt.

Mit seinen Wahlprüfsteinen wollte der LSQpRT wissen, wie die Parteien die Lebensrealitäten queerer Menschen in Sachsen-Anhalt künftig berücksichtigen und politisch gestalten wollen. Im Mittelpunkt standen Fragen zu Bildung, Regenbogenfamilien, Demokratie und Gleichstellung, Gesundheit sowie dem Recht auf Selbstbestimmung.

Die Antworten liegen inzwischen von AfD Sachsen-Anhalt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP Sachsen-Anhalt und DIE LINKE Sachsen-Anhalt vor. Die CDU Sachsen-Anhalt hat auf die Anfrage des LSQpRT nicht geantwortet.

Bildung: Zwischen verbindlicher Verankerung und Zurückhaltung

Bei den Fragen zu queeren Lebensrealitäten in Schule und Bildung zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Parteien.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für eine verbindliche, altersgerechte und fächerübergreifende Verankerung von LSBTIAQ*-Lebensrealitäten in den Lehrplänen aus. Sie wollen unter anderem regelmäßige Fortbildungen für Lehrkräfte, eine landesweite Ombudsstelle für Diskriminierung und Übergriffe sowie den Ausbau der Schulsozialarbeit. Auch landeseinheitliche Handlungsrichtlinien für den Umgang mit den Bedürfnissen trans, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Schüler*innen sollen geschaffen werden.

DIE LINKE möchte queere Themen in allen Bildungs- und Erziehungsphasen berücksichtigen – nicht nur im Biologie- oder Sozialkundeunterricht. Vorgesehen sind unter anderem Projekttage, eine entsprechende Sensibilisierung bereits in Studium und Ausbildung sowie der Ausbau multiprofessioneller Teams und der Schulsozialarbeit.

Die SPD verweist auf die bereits bestehenden Regelungen im Schulgesetz und im Erlass zur schulischen Sexualerziehung. Sie möchte diesen Weg fortsetzen, Vielfaltsthemen in Lehrplänen weiter berücksichtigen und pädagogische Fachkräfte stärker qualifizieren. Eine verpflichtende Fortbildung für Lehrkräfte ist nach ihren Angaben derzeit jedoch nicht geplant.

Die FDP setzt auf ein weltoffenes und tolerantes Weltbild sowie auf die Abbildung unterschiedlicher Lebensrealitäten. Sie möchte den Fortbildungskatalog für Lehrkräfte erweitern und Schulen mehr Eigenverantwortung bei ergänzenden Angeboten und der Unterstützung von Schüler*innen geben.

Die AfD lehnt eine weitergehende Verankerung queerer Themen und eine entsprechende Qualifizierung des pädagogischen Personals ab. Queere Lebensrealitäten sollen nach ihrer Antwort allenfalls im Biologie- beziehungsweise Sexualkundeunterricht angesprochen werden.

Regenbogenfamilien: Anerkennung und Unterstützung unterschiedlich gewichtet

Bei der Stärkung von Regenbogenfamilien reichen die Positionen von konkreten Ausbauplänen bis zur grundsätzlichen Ablehnung zusätzlicher landesrechtlicher Regelungen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Regenbogenfamilien ausdrücklich in den Begrifflichkeiten des Landesrechts sowie in Angeboten der Familienhilfe und -beratung sichtbar machen. Sie setzen sich für queersensible Schulungen, offene Familienzentren und eine stärkere Förderung reproduktionsmedizinischer Leistungen für queere Paare und ledige Frauen ein. Zudem unterstützen sie eine Reform des Abstammungsrechts auf Bundesebene.

Die SPD befürwortet die Stärkung von Regenbogenfamilien und möchte rechtliche Anerkennungslücken, unter anderem bei lesbischen Paaren und trans Eltern, schließen. Auch Verwaltungen und Fachkräfte sollen für einen queersensiblen Umgang qualifiziert werden. Eine abschließende Position zu einer konkreten landesrechtlichen Regelung für Regenbogenfamilien liegt nach eigener Aussage noch nicht vor.

DIE LINKE möchte Familien unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und Beziehungsmodell anerkennen und gleichstellen. Sie will Familienberatungsstellen queersensibel schulen und ausbauen sowie spezialisierte Beratungsangebote prüfen.

Die FDP betont, dass Regenbogenfamilien ebenso wertvoll seien wie andere Familienformen. Familienhilfe und Familienberatung sollen diskriminierungsfrei allen Familien offenstehen. Die konkrete Ausgestaltung queersensibler Jugendarbeit möchte sie weitgehend den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe überlassen.

Die AfD stellt die heterosexuelle Familie aus Mann und Frau als gesellschaftliches Leitbild heraus. Eine landesrechtliche Regelung zur größeren Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien hält sie nicht für erforderlich.

Demokratie und Gleichstellung: Große Unterschiede bei Förderung und politischer Beteiligung

Besonders deutlich fallen die Unterschiede bei der zukünftigen Unterstützung der queeren Community und beim Landesprogramm „Queer in Sachsen-Anhalt“ aus.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE bekennen sich ausdrücklich zu den beiden Landeskoordinierungsstellen und wollen die queere Infrastruktur weiter unterstützen.

Die SPD setzt sich für mehrjährige Zuwendungsverträge, eine bessere personelle Ausstattung der Landeskoordinierungsstellen, die Verstetigung von Queer*Spaces und des Queeren Jugendbudgets sowie eine Weiterentwicklung des Landesprogramms ein. Sie kündigt an, Kürzungen vermeiden und in einzelnen Bereichen zusätzliche Mittel bereitstellen zu wollen.

DIE LINKE möchte das Landesprogramm bedarfsgerecht ausgestalten, bestehende institutionelle Förderungen beibehalten und die beiden Landeskoordinierungsstellen weiter ausbauen. Auch CSDs und Pride-Veranstaltungen im ländlichen Raum sollen niedrigschwellig unterstützt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Maßnahmen des Landesprogramms verlässlich finanzieren und die queere Community stärker in dessen Fortschreibung einbinden. Besonderes Gewicht legen sie auf die Beteiligung queerer Jugendlicher und auf stabile politische Zuständigkeiten.

Die FDP will das Landesprogramm weiterentwickeln, allerdings alle Maßnahmen regelmäßig evaluieren. Eine Erhöhung der finanziellen Mittel sei angesichts der aktuellen Finanzsituation des Landes schwierig. Auch bei den weiteren Angeboten der queeren Community setzt sie auf eine Prüfung von Sinnhaftigkeit und Mehrwert sowie auf schlanke Strukturen.

Die AfD sieht keinen Bedarf für eine staatliche Unterstützung der queeren Community und will das Landesprogramm „Queer in Sachsen-Anhalt“ ersatzlos einstellen.

Schutz vor queerfeindlicher Gewalt und Bedeutung der CSDs

Alle vier Parteien erkennen grundsätzlich an, dass angemeldete Veranstaltungen geschützt werden müssen. Bei der politischen Einordnung und den konkreten Schutzmaßnahmen gibt es jedoch unterschiedliche Akzente.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bezeichnen den CSD ausdrücklich als politische Versammlung. Beide Parteien sprechen sich für besondere, gemeinsam mit der Community entwickelte Sicherheitskonzepte aus.

Die SPD verweist auf bereits beschlossene Maßnahmen, darunter konkrete Handlungsanweisungen für Polizei und Versammlungsbehörden, die Einbindung queerer Ansprechpersonen sowie eine schnellere Bearbeitung queerfeindlicher Straftaten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Schutzkonzepte evaluieren und verbessern, queersensible Inhalte in der polizeilichen Aus- und Weiterbildung verankern und die Community an der Entwicklung der Konzepte beteiligen. Darüber hinaus sprechen sie sich für ein Landesantidiskriminierungsgesetz aus.

DIE LINKE setzt auf Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei und kommunaler Ebene, eine Stärkung der hauptamtlichen Ansprechperson für LSBTI bei der Polizei sowie eine Kampagne zur Sichtbarmachung queerfeindlicher Gewalt.

Die FDP betont den allgemeinen Schutz der Versammlungsfreiheit und fordert eine leistungsfähige Polizei, konsequente Strafverfolgung und einen gleichen rechtsstaatlichen Schutz für alle rechtmäßigen Versammlungen.

Die AfD erklärt, angemeldete Demonstrationen – darunter auch CSDs – müssten geschützt werden. Sie legt dabei den Schwerpunkt auf allgemeine Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität und eine politisch neutrale Behandlung aller Versammlungen.

Artikel 3 des Grundgesetzes

Bei der Frage nach einer Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes positionieren sich die Parteien ebenfalls klar unterschiedlich.

DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen eine Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität. DIE LINKE kündigt an, eine entsprechende Bundesratsinitiative anzustoßen. Die SPD will sich auf Bundesebene für die Umsetzung einsetzen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweisen zusätzlich auf ihre Initiative zur Aufnahme des Schutzes sexueller Identität in die Landesverfassung und wollen diesen Schutz um die geschlechtliche Identität erweitern.

Die FDP unterstützt den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, sieht eine entsprechende Bundesratsinitiative jedoch nicht in ihrem Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt vor.

Die AfD lehnt eine Erweiterung des Artikels 3 GG ab und spricht sich für eine Rückkehr zur ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes aus.

Gesundheit: Prävention, Beratung und Versorgung im ländlichen Raum

Bei der Gesundheitsversorgung queerer Menschen und der HIV-/STI-Prävention betonen mehrere Parteien die Notwendigkeit niedrigschwelliger Angebote und einer besseren Versorgung in ländlichen Regionen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Aidshilfen, sexuelle Bildung und HIV-/STI-Prävention dauerhaft finanzieren und weiterentwickeln. Mobile Praxen, Telemedizin und mobile Beratungsteams sollen Angebote in die Fläche bringen. Für Menschen in der Sexarbeit sollen zielgruppengerechte Beratungs- und Unterstützungsangebote ausgebaut werden. Außerdem wollen sie communitybasierte psychosoziale Angebote, Krisenintervention, psychotherapeutische Plätze und Peer-to-Peer-Strukturen stärken.

DIE LINKE möchte die institutionelle Förderung der Aidshilfen beibehalten und eine Erhöhung der Mittel prüfen. Kommunale Gesundheitszentren sollen insbesondere im ländlichen Raum Test- und Beratungsangebote sicherstellen. Die Zusammenarbeit mit den Fachstellen Vera und Magdalena soll fortgeführt und gestärkt werden. Auch die psychosoziale Beratung und communitybasierte Peer-to-Peer-Angebote sollen ausgebaut werden.

Die SPD will bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, darunter die Angebote von Magdalena, sichern und gegebenenfalls ausbauen. Sie verweist auf neue Herausforderungen in der Versorgung von Menschen mit HIV, insbesondere im Alter und in der Pflege. Für queere Menschen sollen passgenaue, auch digitale Beratungsangebote sowie spezifische Angebote für queere Jugendliche gefördert werden.

Die FDP setzt auf eine regelmäßige, evidenzbasierte Evaluation der Versorgungsangebote. Psychotherapeutische Angebote sollen unter anderem durch digitale Sprechstunden gestärkt werden, insbesondere im ländlichen Raum. Eine konkrete dauerhafte Finanzierung der Aidshilfen oder communitybasierter Beratungsangebote benennt sie in ihrer Antwort nicht.

Die AfD spricht sich für kostenlose HIV-Tests und eine leistungsfähige medizinische Versorgung aus. Einen besonderen Ausbau von communitybasierten oder zielgruppenspezifischen Angeboten führt sie nicht aus. Die psychosoziale Versorgung queerer Menschen soll nach ihrer Auffassung grundsätzlich im gleichen Umfang wie für andere Menschen erfolgen.

Selbstbestimmung und Beratungsangebote für TIN*Personen

Bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes und bei der Beratung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen reichen die Antworten von konkreten Ausbauplänen bis zu einer allgemeinen Gleichbehandlungszusage.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen verbindliche landesrechtliche Regelungen zur Anerkennung selbstgewählter Vornamen und Personenstände schaffen. Sie planen landeseinheitliche Handlungsrichtlinien für Bildungseinrichtungen, ein Landesantidiskriminierungsgesetz sowie Fachzentren für geschlechtliche Vielfalt. Mobile, digitale und Peer-to-Peer-Angebote sollen insbesondere strukturschwache Regionen erreichen.

DIE LINKE möchte die Arbeit der Standesämter diskriminierungsfrei gestalten und für TIN*Personen flächendeckende Beratungs- und Begleitangebote über das Landesprogramm „Queer in Sachsen-Anhalt“ finanzieren.

Die SPD sieht weiteren Sensibilisierungsbedarf in Bildungseinrichtungen, der Kinder- und Jugendhilfe und den Verwaltungen. Sie bejaht den Ausbau von Beratungsangeboten und möchte insbesondere niedrigschwellige Online-Beratung für ländliche Regionen etablieren.

Die FDP setzt auf eine rechtssichere und unbürokratische Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes, die Qualifizierung von Lehrkräften und die Eigenverantwortung der Schulen. Für ländliche Räume sieht sie digitale und mobile Beratungsangebote vor. Zusätzliche starre landesweite Vorgaben lehnt sie ab.

Die AfD erklärt in ihrer Antwort, sie wisse nicht, wer mit TIN*Personen gemeint sei, und verweist allgemein auf den Schutz aller Menschen vor Diskriminierung. Konkrete Maßnahmen oder Beratungsstrukturen für TIN*Personen werden nicht benannt.

Fazit: Die Wahlprogramme unterscheiden sich deutlich

Die Antworten machen deutlich, dass die Parteien sehr unterschiedliche Vorstellungen von queerpolitischer Verantwortung des Landes haben.

Während SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die queere Infrastruktur, die Landeskoordinierungsstellen und das Landesprogramm „Queer in Sachsen-Anhalt“ grundsätzlich ausbauen und finanziell absichern wollen, setzt die FDP stärker auf Evaluation, Eigenverantwortung und eine Prüfung bestehender Angebote.

Die AfD lehnt eine eigenständige queerpolitische Förderung des Landes weitgehend ab und will das Landesprogramm ersatzlos einstellen.

Auch bei der verbindlichen Verankerung queerer Themen in Bildung, beim Schutz von CSDs, bei der Ergänzung des Artikels 3 GG sowie bei spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für queere Menschen und TIN*Personen zeigen sich erhebliche Unterschiede.

Der LSQpRT veröffentlicht die Antworten, damit sich queere Menschen und alle Interessierten vor der Landtagswahl selbst ein Bild von den Positionen der Parteien machen können. Wir verstehen die Wahlprüfsteine als Beitrag zur politischen Information, zur Sichtbarkeit queerer Perspektiven und zu einer demokratischen Auseinandersetzung über die Zukunft queerpolitischer Arbeit in Sachsen-Anhalt.

Die vollständigen Antworten der Parteien können hier eingesehen werden:

Hinweis: Die CDU Sachsen-Anhalt hat auf die Wahlprüfsteine des LSQpRT nicht geantwortet.

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